ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern Ralph Perei ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Ralph Perei erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten – sofern keine Änderung durch Ralph Perei bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen, der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,
die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote von Ralph Perei sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 “Lichtbilder & Bewegtbild” im Sinne dieser AGB sind alle von Ralph Perei hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg und mp4 als Daten, Fachabzüge). Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Ralph Perei und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder und Bewegtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2.) URHEBERRECHT
Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Ralph Perei. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die vom Ralph Perei hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt Ralph Perei die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Ralph Perei.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild oder Bewegtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder oder Bewegtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Ralph Perei, als Urheber zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Ralph Perei als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Ralph Perei zum Schadensersatz.
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Ralph Perei auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Ralph Perei. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
3.) LEISTUNGEN & PREISE
Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten.
4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
4.1. Ralph Perei wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Ralph Perei kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil- durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist dem Ralph Perei hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt ins besonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Ralph Perei liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Ralph Perei
Franz-Kurz Straße 36a
4030 Linz
+43 660 2773058
hallo@ralphperei.at
4.6 Für die Terminreservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages fällig.
Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail vom Video/Fotografen.
Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages vom Video/Fotografen einbehalten.
Sie ist als Aus-gleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Ralph Perei.
6.) HAFTUNG
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Ralph Perei oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
7.) VERTRETUNG
Gegen Ralph Perei gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Ralph Perei verursacht worden ist.
Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc.(auch Familien Angehörige) Ralph Perei zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Ralph Perei kurzfristig ausfallen, bemüht er sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Ralph Perei verwahrt die Daten sorgfältig.
8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Ralph Perei nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Ralph Perei, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Ralph Perei auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Ralph Perei kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Ralph Perei auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Ralph Perei ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab
2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin,
Tortendienstleisterin usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Ralph Perei.
9.) DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Ralph Perei verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
10.) LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN
Ralph Perei liefert seine Arbeiten binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keine Reklamationsgrund dar Ralph Perei haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von Ralph Perei mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen
weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
11.) SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
12.) SCHLUSSBESTIMMUNG
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers.
Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.
Ralph Perei
Franz-Kurz Straße 36a
4030 Linz
+43 660 2773058
hallo@ralphperei.at